§ 249 raub schema 1. fremde bewegliche Sache · 2. Wegnahme · 3. Qualifiziertes Nötigungsmittel · 4. Finaler. 1 Raub (§ I StGB) Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Fremd ist eine Sache, wenn sie zumindest im Miteigentum eines anderen steht. Beweglich ist. 2 Der Gewahrsamsbruch erfolgt hier durch den Einsatz der Gewalt, die zur Tötung des Opfers führt. Damit wird bisheriger Gewahrsam des Opfers aufgehoben und neuer. 3 Schema zum Raub, § I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Fremde bewegliche Sache. (1) Sache. (2) fremd. (3) beweglich. b) Wegnahme. 4 h.M. (-): die bloße Ausnutzung einer ohne Wegnahmevorsatz gewaltsam geschaffenen Zwangslage/ Wehrlosigkeit könne nicht als Raub angesehen werden, wenn zum Zeitpunkt der Gewaltanwendung die finale Verknüpfung mit der Wegnahme fehlt. e) Kausalität. f) Objektive Zurechnung. Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung. 5 Sodann ein ausführliches Schema zu § StGB mit Definitionen und Klausurproblemen: A. Tatbestand I. Objektiver Tatbestand Der Raub setzt objektiv alle Tatbestandsmerkmale eines Diebstahls sowie zusätzlich den Einsatz eines qualifizierten Nötigungsmittels zur Ermöglichung der Wegnahme voraus. 6 § ist im Verhältnis zu den §§ und der Grundtatbestand. § , der in seinen Voraussetzungen zum großen Teil § entspricht, ist eine Qualifikation zum Raub. § , welcher die leichtfertige Verursachung des Todes voraussetzt, ist hingegen eine Erfolgsqualifikation. 7 Raub, § StGB. Tatbestand des § I StGB. Objektiver Tatbestand. Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Qualifizierte Nötigung. Gewalt gegen eine Person. Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme. Subjektiver Tatbestand. 8 Prüfungsschema des Raubes, § StGB: I. Tatbestand 1. objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache b) Wegnahme c) Nötigungsmittel: Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben d) Finalzusammenhang: Einsatz des Nötigungsmittels zur Wegnahme 2. subjektiver Tatbestand. 9 Der Raub ist in § StGB geregelt. Er wird – wie üblich - dreistufig aufgebaut. I. Tatbestand 1. Fremde bewegliche Sache Wie beim Diebstahl setzt auch der Raub im Tatbestand zunächst eine fremde bewegliche Sache voraus. 2. Wegnahme a) Fremder Gewahrsam b) Begründung neuen Gewahrsams c) Bruch Zudem ist auch eine Wegnahme Voraussetzung. raub fall 10 versuchter raub schema 12