Aufbewahrungsfristen für ärztliche unterlagen

Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu heißt es in § f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von. 1 › praxis › recht-vertraege › dokumentation › aufbewahrung. 2 Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn (10) Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften. 3 Eingescannte Unterlagen, z. B. Krankenhausberichte, unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie sie für schriftliche. Unterlagen gelten. Bei den nachfolgend. 4 Aufbewahrungsfristen. Nachfolgend die wichtigsten Aufbewahrungsfristen. ärztlicher Behandlungen: Art der Unterlagen Aufbewahrungs-frist Quelle. Alle ärztliche Aufzeichnungen, Patientendokumentationen / Karteikarte (Behandlungsunterlagen, Untersuchungsbefunde sowie eigene und fremde Arztbriefe) Beispielhaft. 5 geregelt. Dazu heißt es in § f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vor-schriften andere Aufbewahrungsfristen gelten. Ebenso schreiben der Bundesmantelvertrag –. 6 AUFBEWAHRUNGSFRISTEN für die ärztliche Dokumentation Ärztliche Unterlagen sind grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften längere oder kürzere Aufbewahrungsfristen bestehen (vgl. 10 BO der ÄK M-V, § 57 Abs. 2 BMV-Ä und § f Abs. 3 BGB). 7 Auch der Bundesmantelvertrag für Ärzte und die ärztliche Berufsordnung schreiben eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach dem Ende der Therapie vor. Die Unterlagen von Patient:innen mit chronischen Erkrankungen sollten Sie länger als 10 Jahre aufbewahren, wenn sich Ihre Patient:in noch in Behandlung befindet. 8 zum Download: AMR Nr. "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen", PDF, 44 KB, Datei ist nicht barrierefrei Weitere Informationen Arbeitsmedizinische Regeln (AMR). 9 Die (Mindest-)Aufbewahrungsfrist beträgt für Behandlungsunterlagen 10 Jahre. Laut der DSGVO müssen Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. In der Regel trifft dies 10 Jahre nach dem letzten Termin zu. Allerdings können bis zu 30 Jahre nach der letzten Behandlung noch Schadensersatzforderungen gestellt werden. patientenakten aufbewahrungsfrist krankenhaus 10